Buchführung
Die Finanzbuchhaltung – eine handels- und steuerrechtliche Pflichterfüllung – ist die Grundlage für alle Planungen und Auswertungen. Die laufend zu erstellende Finanzbuchhaltung bildet die notwendige Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln, unsere betriebswirtschaftliche Beratung sowie die spätere Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht.
1. Erstellung der Finanzbuchhaltung
• Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
• Überwachung der Buchführung
• Umsatzsteuervoranmeldung
• Offene-Posten-Liste
• Statistik-Meldungen
• Betriebswirtschaftliche Auswertungen (zur Vorlage bei Banken etc.)
• Individuelle Gestaltung Ihres Kontenplans
• Weiterentwicklung der Finanzbuchhaltung zu einer Kostenrechnung
2. Erstellung Lohnbuchhaltung
• Übernahme / Einrichtung EDV
• Lohn-Abrechnung (Datev)
• Lohnsteuer-Anmeldung
• Lohnsteuerbescheinigungen
• Beitragsnachweisungen Krankenkassen
• An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen
• Anträge U1 und U2 (Krankheit und Mutterschaft)
• Verdienstbescheinigungen
• Mutterschaftsgeldanträge
• Arbeitsbescheinigungen
• Berufsgenossenschaft
3. Unterstützung bei der Einrichtung ihrer eigenen Lohn- und Finanzbuchhaltung
• Beratung bei der Auswahl der geeigneten EDV-Systeme
• Mithilfe bei der Einrichtung der Lohn- und/oder Finanzbuchhaltung
• Organisation der Aus- und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter
• Laufende Hilfestellung bei Anwendung der EDV und fachliche Fragen